Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen im Rahmen des Fotoshootings.
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Veröffentlichungsrechte und Urheberrechte
Die Fotografin ist Urheberin (§7UrhG) der erstellten Werke (§2Abs.1Nr.5UrhG) und hat ungeachtet der Form (digital, analog, negativ etc.) das uneingeschränkte Urheberrecht an diesen. Es gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften insbesondere die des UrhG. Verletzungen des Urheberrechts können zu Unterlassungs- (§97Abs. 1UrhG) sowie Schadenersatzansprüchen (§97Abs.2UrhG) führen.
Die Kunden sind berechtigt die Bilder zu privaten Zwecken zu nutzen. Die Veröffentlichung (§12UrhG) auf privaten Social-Media-Plattformen ist hiervon erfasst. Ausschließlich in diesem Rahmen erteilt die Urheberin dem Kunden das Vervielfältigungsrecht (§16UrhG) sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19aUrhG). Eine Bearbeitung bzw. Veränderung der Bilder ist nur zulässig, solange diese nicht entstellend (§14 UrhG) ist. Die Urheberin nimmt ihr Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (§13 UrhG) in Anspruch. Deshalb ist der Namen der Urheberin “Susanne Reinke sive Over-Reinke“ bei der Veröffentlichung anzugeben. Der Name der Urheberin und die Bilddatei müssen dabei verknüpft sein. Die Urheberin behält sich vor, bei Nichtbeachtung der Anerkennung der Urheberschaft (13UrhG) etwaige Unterlassungs- (§97Abs. 1 UrhG) und Schadenersatzansprüche (§97 Abs.2UrhG) geltend zu machen.
Eine Verwendung der Bilder in analogen (bspw. Flyer, Ausstellungen, Zeitschriften) und digitalen Medien (bspw. Homepage, Facebook, Instagram) erfolgt nur nach schriftlicher datenschutzrechtlicher Einwilligung der abgebildeten Person. Eine Verwendung von Bildern ohne Personenbezug bedarf keiner solchen Einwilligung.
Die Urheberin räumt dem Kunden das Recht ein die Bilder zu ausschließlich privaten Zwecken an Dritte weiterzugeben. Eine Weitergabe zur Veröffentlichung und/oder kommerziellen Nutzung durch Dritte ist nicht zulässig. In diesem Rahmen erteilt die Urheberin dem Kunden das Vervielfältigungsrecht (§16 UrhG). Dem Kunden obliegt hierbei die Verpflichtung, den Empfängern die Veröffentlichung und kommerzielle Nutzung der Bilder zu untersagen. Die Bilder dürfen grundsätzlich nur in der ausgehändigten Form verwendet werden. Eine Bearbeitung bzw. Veränderung der Bilder ist nur zulässig, solange diese nicht entstellend (§14 UrhG) ist.
Eine kommerzielle Verwendung der Bilder durch den Kunden bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Urheberin und führt zu einem Aufpreis von 30% des vereinbarten Honorars.
Die Verwenderin behält sich vor eine Herausgabe von Datenträgern, Dateien und Daten zu verweigern, soweit keine rechtliche Verpflichtung zur Herausgabe besteht.
Terminvereinbarungen
Die Termine für die Fotoshootings werden in Absprache der Vertragsparteien vereinbart. Terminabsagen haben unverzüglich zu erfolgen. Bei kurzfristigen Terminabsagen durch den Kunden behält der Verwender sich vor, im Einzelfall ein Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen.
Mängel des Bildmaterials
Sollte das Bildmaterial nach einem abgeschlossenen Shooting aufgrund einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders nicht ausreichend sein, um die vertraglichen Pflichten des Verwenders zu erfüllen, wird zwischen den Vertragsparteien ein weiteres Shooting‑Termin vereinbart. Dieser Termin wird dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.
Analoge Bilder können sich in der Bildqualität von Digitalbildern unterscheiden. Digitalbilder können sich ebenfalls in der Bildqualität auf verschiedenen Bildschirmen unterschieden. Dieses liegt unter anderem an der Kalibrierung und Auflösung der Bildschirme. Sowohl bei anlogen wie digitalen Qualitätsunterschieden übernimmt der Verwender keine Haftung, sofern die Qualitätsunterschiede nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.
Leistungen des Verwenders
Von den Bildern eines Fotoshootings wählt der Verwender die Bilder aus, die nach seiner Ansicht für eine Weiterverarbeitung (Optimierung und professionelle Bearbeitung) geeignet sind. Alle anderen Bilder werden gelöscht. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Aushändigung der nicht ausgewählten Bilder.
Der Verwender stellt die Bilder nach Vorauswahl grundsätzlich digital zu Verfügung. Die Dateien werden im JPEG-Format auf einem USB‑Stick ausgehändigt. Die Aushändigung in einem anderen Format (bspw. RAW-Format, analog) oder auf eine andere Art (bspw. Datenraum, CD) muss mit dem Verwender gesondert vereinbart werden. Der Verwender behält sich vor, dem Kunden etwaige hierdurch entstehende Kosten sowie zusätzlich geleisteten Aufwand in Rechnung zu stellen. Für Verlust oder Beschädigung bei der Ausgabe oder dem Transport (z.B. der Post) ist der Verwender nicht haftbar, sofern Verlust oder Beschädigung nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Grundsätzlich gilt der auf der Homepage veröffentlichte Leistungsumfang für das jeweilige Shooting-Paket.
Sollen von den digitalen Bildern analoge Bilder durch den Verwender erstellt werden, so ist dies gesondert zu vereinbaren. Hierbei handelt es sich um eine Zusatzleistung, welche ausdrücklich nicht im Leistungsumfang enthalten ist.
Der Verwender ist nicht zur Archivierung der Bilddateien verpflichtet.
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Dateien ist der Verwender nicht haftbar, sofern Verlust Diebstahl oder Beschädigung nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Von den Dateien wird eine Sicherheitskopie angefertigt.
Die Bilder werden in der Regel innerhalb von 21 Tagen nach dem Shooting bearbeitet und danach ausgeliefert. Sollte es zu Verzögerungen kommen, setzt sich der Verwender unverzüglich mit dem Kunden in Verbindung, um einen neuen Bearbeitungs- und Auslieferungstermin abzustimmen.
Sollte ein Fotoshooting ohne Verschulden des Verwenders vorzeitig abgebrochen werden, so ist das vereinbarte Honorar dennoch zu entrichten. Die Fotografin ist für äußere Einflüsse (Licht, Wetterumschwünge, andere Tiere, sonstige Störungen etc.) nicht verantwortlich.
Der Verwender übernimmt keine Haftung für Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit, sofern diese nicht auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Ebenfalls übernimmt der Verwender keine Haftung für sonstige Schäden, sofern diese nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Auf die Haftung des Aufsichtspflichtigen (§832 BGB), die Haftung des Tierhalters (§833 BGB) und die Haftung des Tieraufsehers (§834 BGB) wird ausdrücklich hingewiesen.
Leistungen von Dritten (z.B. Visagistin, Fotolabor etc.) sind Zusatzleistungen und ausdrücklich nicht im Leistungsumfang enthalten. Sollen solche Leistungen auf Wunsch des Kunden in Anspruch genommen werden, tritt der Verwender gegenüber dem Dritten in Vorleistung und stellt dem Kunden anschließend den vorgeleisteten Betrag in Rechnung. Darüber hinaus stellt der Verwender dem Kunden den für die Hinzuziehung zusätzlich geleisteten Aufwand mit einem Honorar in Höhe von 55€/Std. zzgl. der geltenden MwSt in Rechnung. Sollten die Leistungen von Dritten durch den Kunden selbst beauftragt werden, so ist dieser ausschließlich dafür verantwortlich.
Datenschutz
Der Verwender ist auf Grundlage von Art.6 Abs.1lit.b) DS‑GVO berechtigt personenbezogene Daten zur Durchführung des Auftrages zu verarbeiten. Der Verwender verarbeitet die Daten unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetzgebung. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz sind den beigefügten Datenschutzhinweisen zu entnehmen.
Allgemeines
Diese AGB und der zugrundeliegende Vertrag enthalten sämtliche zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Gerichtsstand: Amtsgericht Bersenbrück
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des zugrundeliegenden Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit dieser AGB und des zugrundeliegenden Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich diese AGB oder der zugrundeliegende Vertrag als lückenhaft erweisen.
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Veröffentlichungsrechte und Urheberrechte
Die Fotografin ist Urheberin (§7UrhG) der erstellten Werke (§2Abs.1Nr.5UrhG) und hat ungeachtet der Form (digital, analog, negativ etc.) das uneingeschränkte Urheberrecht an diesen. Es gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften insbesondere die des UrhG. Verletzungen des Urheberrechts können zu Unterlassungs- (§97Abs. 1UrhG) sowie Schadenersatzansprüchen (§97Abs.2UrhG) führen.
Die Kunden sind berechtigt die Bilder zu privaten Zwecken zu nutzen. Die Veröffentlichung (§12UrhG) auf privaten Social-Media-Plattformen ist hiervon erfasst. Ausschließlich in diesem Rahmen erteilt die Urheberin dem Kunden das Vervielfältigungsrecht (§16UrhG) sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19aUrhG). Eine Bearbeitung bzw. Veränderung der Bilder ist nur zulässig, solange diese nicht entstellend (§14 UrhG) ist. Die Urheberin nimmt ihr Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (§13 UrhG) in Anspruch. Deshalb ist der Namen der Urheberin “Susanne Reinke sive Over-Reinke“ bei der Veröffentlichung anzugeben. Der Name der Urheberin und die Bilddatei müssen dabei verknüpft sein. Die Urheberin behält sich vor, bei Nichtbeachtung der Anerkennung der Urheberschaft (13UrhG) etwaige Unterlassungs- (§97Abs. 1 UrhG) und Schadenersatzansprüche (§97 Abs.2UrhG) geltend zu machen.
Eine Verwendung der Bilder in analogen (bspw. Flyer, Ausstellungen, Zeitschriften) und digitalen Medien (bspw. Homepage, Facebook, Instagram) erfolgt nur nach schriftlicher datenschutzrechtlicher Einwilligung der abgebildeten Person. Eine Verwendung von Bildern ohne Personenbezug bedarf keiner solchen Einwilligung.
Die Urheberin räumt dem Kunden das Recht ein die Bilder zu ausschließlich privaten Zwecken an Dritte weiterzugeben. Eine Weitergabe zur Veröffentlichung und/oder kommerziellen Nutzung durch Dritte ist nicht zulässig. In diesem Rahmen erteilt die Urheberin dem Kunden das Vervielfältigungsrecht (§16 UrhG). Dem Kunden obliegt hierbei die Verpflichtung, den Empfängern die Veröffentlichung und kommerzielle Nutzung der Bilder zu untersagen. Die Bilder dürfen grundsätzlich nur in der ausgehändigten Form verwendet werden. Eine Bearbeitung bzw. Veränderung der Bilder ist nur zulässig, solange diese nicht entstellend (§14 UrhG) ist.
Eine kommerzielle Verwendung der Bilder durch den Kunden bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Urheberin und führt zu einem Aufpreis von 30% des vereinbarten Honorars.
Die Verwenderin behält sich vor eine Herausgabe von Datenträgern, Dateien und Daten zu verweigern, soweit keine rechtliche Verpflichtung zur Herausgabe besteht.
Terminvereinbarungen
Die Termine für die Fotoshootings werden in Absprache der Vertragsparteien vereinbart. Terminabsagen haben unverzüglich zu erfolgen. Bei kurzfristigen Terminabsagen durch den Kunden behält der Verwender sich vor, im Einzelfall ein Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen.
Mängel des Bildmaterials
Sollte das Bildmaterial nach einem abgeschlossenen Shooting aufgrund einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders nicht ausreichend sein, um die vertraglichen Pflichten des Verwenders zu erfüllen, wird zwischen den Vertragsparteien ein weiteres Shooting‑Termin vereinbart. Dieser Termin wird dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.
Analoge Bilder können sich in der Bildqualität von Digitalbildern unterscheiden. Digitalbilder können sich ebenfalls in der Bildqualität auf verschiedenen Bildschirmen unterschieden. Dieses liegt unter anderem an der Kalibrierung und Auflösung der Bildschirme. Sowohl bei anlogen wie digitalen Qualitätsunterschieden übernimmt der Verwender keine Haftung, sofern die Qualitätsunterschiede nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.
Leistungen des Verwenders
Von den Bildern eines Fotoshootings wählt der Verwender die Bilder aus, die nach seiner Ansicht für eine Weiterverarbeitung (Optimierung und professionelle Bearbeitung) geeignet sind. Alle anderen Bilder werden gelöscht. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Aushändigung der nicht ausgewählten Bilder.
Der Verwender stellt die Bilder nach Vorauswahl grundsätzlich digital zu Verfügung. Die Dateien werden im JPEG-Format auf einem USB‑Stick ausgehändigt. Die Aushändigung in einem anderen Format (bspw. RAW-Format, analog) oder auf eine andere Art (bspw. Datenraum, CD) muss mit dem Verwender gesondert vereinbart werden. Der Verwender behält sich vor, dem Kunden etwaige hierdurch entstehende Kosten sowie zusätzlich geleisteten Aufwand in Rechnung zu stellen. Für Verlust oder Beschädigung bei der Ausgabe oder dem Transport (z.B. der Post) ist der Verwender nicht haftbar, sofern Verlust oder Beschädigung nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Grundsätzlich gilt der auf der Homepage veröffentlichte Leistungsumfang für das jeweilige Shooting-Paket.
Sollen von den digitalen Bildern analoge Bilder durch den Verwender erstellt werden, so ist dies gesondert zu vereinbaren. Hierbei handelt es sich um eine Zusatzleistung, welche ausdrücklich nicht im Leistungsumfang enthalten ist.
Der Verwender ist nicht zur Archivierung der Bilddateien verpflichtet.
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Dateien ist der Verwender nicht haftbar, sofern Verlust Diebstahl oder Beschädigung nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Von den Dateien wird eine Sicherheitskopie angefertigt.
Die Bilder werden in der Regel innerhalb von 21 Tagen nach dem Shooting bearbeitet und danach ausgeliefert. Sollte es zu Verzögerungen kommen, setzt sich der Verwender unverzüglich mit dem Kunden in Verbindung, um einen neuen Bearbeitungs- und Auslieferungstermin abzustimmen.
Sollte ein Fotoshooting ohne Verschulden des Verwenders vorzeitig abgebrochen werden, so ist das vereinbarte Honorar dennoch zu entrichten. Die Fotografin ist für äußere Einflüsse (Licht, Wetterumschwünge, andere Tiere, sonstige Störungen etc.) nicht verantwortlich.
Der Verwender übernimmt keine Haftung für Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit, sofern diese nicht auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Ebenfalls übernimmt der Verwender keine Haftung für sonstige Schäden, sofern diese nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Auf die Haftung des Aufsichtspflichtigen (§832 BGB), die Haftung des Tierhalters (§833 BGB) und die Haftung des Tieraufsehers (§834 BGB) wird ausdrücklich hingewiesen.
Leistungen von Dritten (z.B. Visagistin, Fotolabor etc.) sind Zusatzleistungen und ausdrücklich nicht im Leistungsumfang enthalten. Sollen solche Leistungen auf Wunsch des Kunden in Anspruch genommen werden, tritt der Verwender gegenüber dem Dritten in Vorleistung und stellt dem Kunden anschließend den vorgeleisteten Betrag in Rechnung. Darüber hinaus stellt der Verwender dem Kunden den für die Hinzuziehung zusätzlich geleisteten Aufwand mit einem Honorar in Höhe von 55€/Std. zzgl. der geltenden MwSt in Rechnung. Sollten die Leistungen von Dritten durch den Kunden selbst beauftragt werden, so ist dieser ausschließlich dafür verantwortlich.
Datenschutz
Der Verwender ist auf Grundlage von Art.6 Abs.1lit.b) DS‑GVO berechtigt personenbezogene Daten zur Durchführung des Auftrages zu verarbeiten. Der Verwender verarbeitet die Daten unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetzgebung. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz sind den beigefügten Datenschutzhinweisen zu entnehmen.
Allgemeines
Diese AGB und der zugrundeliegende Vertrag enthalten sämtliche zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Gerichtsstand: Amtsgericht Bersenbrück
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des zugrundeliegenden Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit dieser AGB und des zugrundeliegenden Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich diese AGB oder der zugrundeliegende Vertrag als lückenhaft erweisen.
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